Wir über uns

Über 100 Jahre Baugenossenschaft Steinheim

Genossenschaftliches Wohnen     Eine starke Gemeinschaft hat starke Vorteile - für den Einzelnen und für die Gemeinschaft selbst. Wer in eine Genossenschaftswohnung zieht, hat sich für eine Wohnform entschieden, die zwischen Eigentum und Miete liegt: Vermieter ist hier nicht ein auf Gewinnmaximierung bedachtes Unternehmen; die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern - der Bewohner einer Genossenschaftswohnung ist also selbst das Unternehmen! Der genossenschaftliche Mieter ist Partner eines Dauermietvertrags.

Ein Blick zurück     Die Linderung der katastrophalen Wohnverhältnisse stand im Vordergrund, als 1903 in Groß-Steinheim die Baugenossenschaft gegründet wurde. 1963 wurde ein neues Kapitel aufgeschlagen: Der Bau der ersten Eigentumswohnungsanlage, der auf Grund der hohen Nachfrage weitere folgten. 1973 wurden die ersten, mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnungen erstellt; eine erhebliche Anzahl weiterer Projekte folgte in den Jahren danach. Die Fusion mit der Baugenossenschaft Großauheim im Jahre 1977 machte die Baugenossenschaft in einer schwieriger werdenden Geschäftslandschaft noch schlagkräftiger. 1978 wurde ein weiteres Geschäftsfeld erschlossen, nämlich die Wohnungsverwaltung für Dritte. Hier war es zunächst die Stadt Seligenstadt, später die Stadt Nidderau, die der Baugenossenschaft die Verwaltung der städtischen Wohnungen übertrugen.

Die Baugenossenschaft heute     ... Während die Neubautätigkeit mangels öffentlicher Fördermittel zur Zeit in den Hintergrund getreten ist, ist das Hauptaugenmerk auf die Erhaltung und Modernisierung des vorhandenen Bestandes gerichtet. Daneben wurde der Geschäftsbereich Verwaltung für Wohnungseigentümer kontinuierlich ausgebaut. Und hier hat die Baugenossenschaft dem potenziellen Auftraggeber einiges zu bieten: Schon der Blick zurück zeigt, dass es sich bei unserem Unternehmen nicht um eine der vielen "Eintagsfliegen" handelt. Die heutige Bilanzsumme von über 20 Mio. € gewährleistet verlässliche Stabilität. Eine überschaubare Größe erlaubt kurze Entscheidungswege und individuelle Betreuung. Mit sechs Vollzeit- und acht Teilzeitmitarbeitern präsentiert sich die Baugenossenschaft ohne personellen "Wasserkopf", jedoch mit ausreichender Personalkapazität, um eine allzeitige personelle Betreuung zu gewährleisten.

... und morgen     Der Mangel an Bauland und öffentlichen Fördermitteln lässt in naher Zukunft keine eigenbaulichen Aktivitäten zu. Derzeitig ist Unternehmensziel, die anderen Geschäftsbereiche Eigentumswohnungsverwaltung und Mietwohnungsverwaltung für Dritte kontinuierlich, aber maßvoll auszubauen. Oberstes Ziel ist und bleibt dabei, Vergrößerungen nur auf ausreichender personeller und technischer Grundlage zuzulassen und die gewohnte Qualität unserer Arbeit keinesfalls zu Gunsten von Quantität einzuschränken.


Stellenangebot:


Der Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören mindestens 3, derzeit 7 Mitglieder an, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrates ist die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes. Darüber hinaus hat er den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu bera-
ten und zu fördern, aber auch zu überwachen. Zusammen mit dem Vorstand berät der Aufsichtsrat über die

• Aufstellung von Bauprogrammen
• Grundsätze der Vergabe von
  Genossenschaftswohnungen
• Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die
  Gewinnverteilung

sowie über weitere Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Dem Aufsichtsrat können nur Mitglieder der Baugenossenschaft angehören.

 

Der Vorstand

Die Mitglieder des Vorstandes (mindestens zwei) werden durch den Aufsichtsrat auf die Dauer von 5 Jahren bestellt und sind ehrenamtlich tätig oder stehen in einem neben- oder hauptberuflichen Anstellungsverhältnis zur Baugenossenschaft.

Der Vorstand vertritt die Baugenossenschaft nach außen und führt die laufenden Geschäfte, wozu unter anderem

• die Leitung der Geschäftsstelle
• die Einstellung von Mitarbeitern
• der Abschluss von Verträgen mit Auftraggebern (Kommunen, Eigentümergemeinschaften etc.)

gehören.

Zur Zeit setzt sich der Vorstand aus folgenden Personen zusammen: Tanja Schulz, Karoline Ruppert und Nicole Sperfeldt

Download: >Aktueller Geschäftsbericht<


 

Die Satzung

Die Satzung stellt sozusagen das "Grundgesetz" der Baugenossenschaft dar. Über sie beschließt die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit. Die Satzung in der zur Zeit gütigen Form wurde durch
die Mitgliederversammlung am 25.11.2021 beschlossen; sie tritt mit Wirkung zum 07.07.2022 in Kraft.
Sie können die Satzung als PDF-Dokument >hier< herunterladen.
Nachdem sich das Dokument geöffnet
hat, klicken Sie auf "Dokument speichern" und geben
dann den gewünschten Speicherort an.

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Vermietung

Mietobjekte

Lagen die Ursprünge der Baugenossenschaft noch bei der Hilfe zur Selbsthilfe zur Errichtung von Siedlungshäusern, verlagerte man den Tätigkeitsschwerpunkt in den siebziger Jahren auf die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum für die "arbeitende Bevölkerung".

Dabei stand und steht immer im Vordergrund, einfachen aber kostengünstigen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, um auch den Teilen der Bevölkerung Wohnraum anbieten zu können, die sich z.B. wegen geringerer Einkünfte nicht am privaten Wohnungsmarkt versorgen können.

So entstand in Hanau-Steinheim eine Vielzahl von öffentlich geförderten Liegenschaften, die in den achtziger Jahren durch weiteren öffentlich geförderten Wohnungsbestand in Hanau-Großauheim ergänzt wurden.

Durch die Verschmelzung mit der ehemaligen Baugenossenschaft Großauheim kamen 120 freifinanzierte Wohnungen in diesem Stadtteil hinzu, zudem errichtete die Genossenschaft öffentlich geförderten Wohnraum auch in Seligenstadt und Großkrotzenburg.

Von den rund 500 Mietwohnungen haben ca. 300 Wohneinheiten durch die öffentlich Förderung eine Belegungsbindung. Diese Wohnungen dürfen nur auf Vergabevorschlag durch die Stadt Hanau - Fachstelle für Wohnhilfen - vermietet werden. Dabei prüft die Stadt auf Antrag des Bewerbers die Höhe des Einkommens und wie lange ein Bewerber in Hanau wohnhaft ist. Die Genossenschaft meldet nach Eingang einer Kündigung die Wohnung bei der Stadt frei und erhält dann 3 Vorschläge für einen Nachmieter aus dem Bestand der städtischen Bewerber.

Die übrigen freifinanzierten Wohnungen im Bereich Großauheim können auch an Bewerber vergeben werden, die nicht bei der Stadt Hanau für eine öffentlich geförderte Wohnung angemeldet sind. NEUE telefonische Sprechzeiten für unsere Mieter und Wohnungssuchenden sind Dienstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30-16:30 Uhr. Persönliche Sprechstunde ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06181/964040.
Sie können sich das Formular zur Wohnungsbewerbung >hier< herunterladen.


Unsere Mietobjekte

Zur Zeit verwalten wir die nachfolgend aufgeführten Mietobjekte:

Hanau-Steinheim, Karlstr. 63

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Hanau-Großauheim, Harzweg 7-9-11

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Hanau-Großauheim, Harzweg 12-14-16-18

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Hanau-Großauheim, Harzweg 13

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Hanau-Großauheim, Auf dem Keipersnickel 1-3

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Hanau-Großauheim, Auf dem Keipersnickel 4-6

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Hanau-Großauheim, Marienstr. 5

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Hanau-Großauheim, Marienstr. 7-9

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Hanau-Großauheim, Marienstr. 9a

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Hanau-Großauheim, Marienstr. 11-13

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Hanau-Großauheim, Marienstr. 15

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Hanau-Großauheim, Bruchwiesenweg 5a+b

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Hanau-Steinheim, Dietzenseestr. 21a+b

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Hanau-Steinheim, Isarweg 32a+b

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Hanau-Steinheim, Johannes-Machern-Str. 3-11

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Hanau-Großauheim, Ernst-Reuter-Str. 3

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Hanau-Großauheim, Ernst-Reuter-Str. 5

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Hanau-Großauheim, Ernst-Reuter-Str. 7

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Seligenstadt, Taunusstr. 1+3

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Hanau-Steinheim, Karl-Kirstein-Str. 1+3

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Großkrotzenburg, Albert-Einstein-Str. 23

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Seligenstadt, Jahnstr. 30-32

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Hanau-Steinheim, Kreuzweg 46

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WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung

Wohnungseigentumsverwaltung gehört in die Hand von Fachleuten

Die Erfüllung aller Aufgaben im Auftrag der Wohnungseigentümer erfordert vielseitige Kenntnisse, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen. Viele Wohnungseigentümerge-
meinschaften unterschätzen die Aufgaben der Verwaltung ganz erheblich. Guter Wille und Zuverlässigkeit allein reichen noch lange nicht, um die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Gute WEG-Verwalter benötigen ein sehr umfangreiches und vielseitiges Wissen, um dieser Aufgabe und Verantwortung gerecht zu werden.

Die Risiken für Fehler und Versäumnisse sind zahlreich. Ein Verwalter mit wenig Erfahrung und nur oberflächlichen Kenntnissen kann daher einer Eigentümergemeinschaft teuer zu stehen kommen, selbst wenn er bereit ist, für wenig Geld zu arbeiten.

Eigentümergemeinschaften, die sich für eine "billige" Lösung entscheiden, sparen am falschen Ende und laufen Gefahr, viel Lehrgeld zu bezahlen.

Wir verstehen unser Handwerk

Bereits 1963 haben wir begonnen, Wohnungseigentümergemeinschaften zu verwalten, bringen also eine mehr als 50jährige Erfahrung in diesem immer komplizierter werdenden Tätigkeitsfeld mit. Dies und die Tatsache, dass unsere - ausnahmslos fest angestellten - Mitarbeiter über fachbezogene Ausbildung/Erfahrungen in der WEG-Verwaltung verfügen, sind klare Vorteile für Sie.

Auch die Tatsache, dass sämtliche Wohnungseigentümergemeinschaften, mit denen wir in den 1960er Jahren die WEG-Verwaltung begonnen haben, ohne Unterbrechung zu unseren Kunden gehören, spricht eine deutliche Sprache und zeigt Ihnen, dass Ihre Liegenschaft bei uns in guten Händen ist.

Wir lassen uns auf die Finger schauen

Für die einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaften finden regelmäßig Prüfungen durch die jeweiligen Verwaltungsbeiräte statt; naturgemäß beschränken sich diese überwiegend auf die Prüfung von Zahlungsbelegen und Kontenunterlagen. Wichtig für Ihre Sicherheit: Wir werden jährlich entsprechend dem Genossenschaftsgesetz durch unabhängige Wirtschaftsprüfer geprüft, dies schließt die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften ein. Darüber hinaus finden wiederkehrende Prüfungen statt, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen (z.B. in den Bereichen WEG-Verwaltung oder EDV). In allen Bereichen wurden uns positive Ergebnisse bescheinigt.

Wie urteilen Kunden über uns

Für einen Anbieter ist es immer einfach, die eigenen Vorteile in leuchtenden Farben darzustellen - objektiv ist dies natürlich nicht. Wenn Sie wissen möchten, wie unsere Kunden über unsere Leistungen denken, nennen wir Ihnen auf Anfrage gerne Kontaktdaten von Verwaltungsbeiräten, die über uns Auskunft geben.

Wir sind nicht allein

Natürlich sind wir namhaften Verbänden angeschlossen: Die Baugenossenschaft Steinheim am Main eG ist Mitglied im Verband Südwestdeutscher Wohnungsunternehmen e.V. und im Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. Dies gewährleistet, dass wir frühzeitig über alle wichtigen Entwicklungen und Trends informiert sind und diese Informationen zeitnah den Weg zu Ihnen finden.

Erkundigungen über unser Unternehmen können Sie auch einziehen beim:

Verband Südwestdeutscher
Wohnungsunternehmen e. V.
Franklinstr. 62
60486 Frankfurt


Was dürfen Sie erwarten?

Falls Sie uns mit der Verwaltung Ihrer Liegenschaft betrauen, müssen Sie verlässlich wissen, welche Leistungen Ihr Verwalter erbringt.

Im Wohnungseigentumsgesetz sind die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters festgelegt. Die Aufzählung ist dort nicht so präzise, wie Sie dies für Ihre Entscheidung wünschen und wie es nötig ist, um verschiedene Angebote vergleichen zu können. Unser Angebot für Sie begnügt sich nicht mit allgemeinen Aussagen, sondern listet die von uns zu erbringenden Tätigkeiten detailliert zu folgenden Bereichen auf:

• Kaufmännische Leistungen
• Betreuung durch Hilfspersonen
• Technische Leistungen

Die detaillierte Auflistung der von uns zu erbringenden Leistungen findet sich 1:1 im abzuschließenden Verwaltungsvertrag wieder.

Die Kosten für unsere Tätigkeit sind für Sie kalkulierbar: Preiserhöhungen, gleich aus welchem Grund, treten während der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht ein (ausgenommen ist eine evtl. Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer).


Referenzen

Zur Zeit verwalten wir die nachfolgend aufgeführten Wohnungseigentümergemeinschaften:

Kontakt, Impressum und Datenschutz

Baugenossenschaft Steinheim am Main eG
Pfaffenbrunnenstraße 107a
63456 Hanau
Telefon: (06181) 9 64 04 - 0
Telefax: (06181) 9 64 04 - 22
e-Mail : info@bg-steinheim.de

Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Ronald Battenhausen

Vorstand:
Tanja Schulz, Karoline Ruppert und Nicole Sperfeldt

Registergericht:
Amtsgericht Hanau, Registernummer: GR 152

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE113527682

Zuständiger Prüfungsverband (Angabe gem. § 54 Abs. 2 GenG):
Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.
Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt

Erlaubnis nach § 34 c GewO liegt vor. Genehmigungsbehörde:

Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises
Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen

Verantwortlicher gemäß § 55 Absatz 2 RStV:
Tanja Schulz und Karoline Ruppert, Vorstand

Datenschutz, Cookies, Haftung etc.:
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz, sowie zu Cookies
und Haftung etc. ... mehr